|
[
Zurück ]
Informationen
zum Ablauf und Scheitern des Planfeststellungsverfahrens (PFV)
| Das
PFV zum Ausbau unseres Flugplatzes ist gescheitert!
Nunmehr
verfolgen unser Verein als auch die Flughafengesellschaft
konsequent die Alternative - den sogenannten
Plan B - also die Sanierung und Modernisierung
des derzeitigen Flugplatzes, um in zukunftsfähig
zu machen.
Für
alle, die sich für die Chronologie des PFV
und dessen Scheitern durch Erteilung
des negativen Bescheides der zuständigen
Luftfahrtbehörde, interessieren, haben wir
hier alle relevanten Fakten
gelistet.
Allgmeine
Infos:
1.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur
verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Das Planfeststellungsverfahren wird in den §§72-78
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
näher geregelt.
Ohne das Planfeststellungsverfahren wären bei größeren Projekten
wie z.B. Autobahnen, Wasserwege und Flughäfen, sogenannten übergeordneten, raumbedeutsamen Fachplanungen, eine Vielzahl von
öffentlich-rechtlichen Verfahren (z. B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder
dem Baugesetzbuch)
durchzuführen, so dass eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich
wäre. Die Planfeststellung ersetzt andere behördliche Entscheidungen,
insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse,
Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen.
|
Rechtliche
Grundlagen
*
= externer Link
|
|
Luftverkehrsgesetz
§§
6 - 11, 27g, 28 LuftVG
|
|
Luftverkehrszulassungsordnung
§§
38 -48 LuftVZO
|
|
Verwaltungsverfahrensgesetz
§63,
§71 - 78 VwVfG
|
|
Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
*
|
|
Schema
zur Erstellung der
Antragsunterlagen
|
|
Überprüfung
der Vollständigkeit
|
|
Ablauf
des PFV / Scheitern des PFV
|
|
Negativer
Planfeststellungsbeschluss der Luftfahrtbehörde
vom
18.06.07 (PDF, 399 KB)
|
2.
Wer war am PFV beteiligt?
Zu den Teilnehmern am PFV zählen:
- die Anhörungsbehörde (Regierung
v. Mittelfranken - Luftamt Nordbayern)
- die Planfeststellungsbehörde (Bayerisches
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr
und Technologie)
- der Vorhabensträger (Flughafen
Hof-Plauen GmbH)
- sonstige Beteiligte: Gemeinden und Gebietskörperschaften, Träger
öffentlicher Belange (z.B. Fachbehörden, Naturschutzverbände), betroffene
Privatpersonen
3.
Welche Antragsunterlagen mußten erstellt und eingereicht
werden?
In
der nachfolgenden Grafik werden die notwendigen Unterlagen
mit ihren gegenseitigen Verknüpfungen und Abhängigkeiten
dargestellt:

[
Nach oben ]
4.
Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
Vom
Vorhabensträger, der Flughafen Hof-Plauen GmbH, wurden
alle Unterlagen für das PFV an die Anhörungsbehörde,
- das Luftamt Nordbayern - am 17.02.2005 eingereicht. Dabei wurde auch
geprüft, ob die Unterlagen noch den Anforderungen entsprechen
oder ob ggf. Unterlagen aktualisiert, ergänzt, nachgereicht
oder neu anzufertigen wären.
Am
21. Juli 2005 mussten durch die Flughafen
GmbH weitere 46 gutachterliche Seiten ergänzend eingereicht
werden. Nach weiteren Zweifeln und Kritikpunkten sowie Gesprächen
mit der Flughafen GmbH durch die Luftfahrtbehörde, wurden
am 22. November 2005 weitere 28 erläuternde Seiten
zur Antragsbegründung eingereicht. Darin
wurde der geänderte Antrag vom 26. 07.05 als nun verbindlich
festgelegt und vom Luftamt bestätigt:

[
Nach oben ]
5.
So lief das Planfeststellungsverfahren ab:
Nachdem
alle Unterlagen eingereicht wurden, vollständig und
in Ordnung waren, stellte der Vorhabensträger, also die
Flughafen Hof-Plauen GmbH, den offiziellen Antrag auf
Planfeststellung.
Die
Behörde eröffnete das PFV und es ergab sich dabei folgender
Ablauf:
|
|
Stand
des
Verfahren
|
|
Februar
2005
|

|
|
Juli
2005
|

|
|
Februar
2006
|

|
|
April
2006
|

|
|
August
2006
|

|
|
4
Tage Erörterung
16.+17.
und 20.+21.11.2006
|

|
|
Protokoll
zur Kenntnisnahme
und
Stellungnahme Ende
Dezember
2006 zugeleitet
(Rücklauf
erledigt)
|

|
|
Beschluß am
18.06.07 verfasst!
Ablehnungsbescheid
zum
Nachlesen hier 
(PDF-Download,
399KB)
|
Planfest-
stellungs-
antrag
abgelehnt!
|
|
Die
Flughafengesellschaft reicht
fristgerecht
Klage ein! Der Bay.
VGH
verlängert
Begründungs-
frist
bis 31.12.2007
|
|
|
Nach
Eu-Ausschreibung kein
Investor
gefunden!
Konsequenz
Flughafen GmbH:
>
Rückzug der Klage
>
Durchführung PLAN B
>
Erhalt der Linie nach Frankfurt
|

Kein
Ausbau !
|
|
|
|
|
Alle
Infos zum "Plan B" hier 
|

Plan
B
wird
verfolgt!
|
|