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Chronologie des gescheiterten PFV
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Informationen zum Ablauf und Scheitern des Planfeststellungsverfahrens (PFV)

 

Das PFV zum Ausbau unseres Flugplatzes ist gescheitert!

Nunmehr verfolgen unser Verein als auch die Flughafengesellschaft konsequent die Alternative - den sogenannten Plan B - also die Sanierung und Modernisierung des derzeitigen Flugplatzes, um in zukunftsfähig zu machen.

 

Für alle, die sich für die Chronologie des PFV und dessen Scheitern durch Erteilung des negativen Bescheides der zuständigen Luftfahrtbehörde, interessieren, haben wir hier alle relevanten Fakten

gelistet.

 

Allgmeine Infos:

1. Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

 

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Das Planfeststellungsverfahren wird in den §§72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) näher geregelt.

 

Ohne das Planfeststellungsverfahren wären bei größeren Projekten wie z.B. Autobahnen, Wasserwege und Flughäfen, sogenannten übergeordneten, raumbedeutsamen Fachplanungen, eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren (z. B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Baugesetzbuch) durchzuführen, so dass eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich wäre. Die Planfeststellung ersetzt andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen.

Rechtliche Grundlagen

* = externer Link

Luftverkehrsgesetz

§§ 6 - 11, 27g, 28 LuftVG

Luftverkehrszulassungsordnung

§§ 38 -48 LuftVZO

Verwaltungsverfahrensgesetz

§63, §71 - 78 VwVfG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) *

Schema zur Erstellung der

Antragsunterlagen

Überprüfung der Vollständigkeit

Ablauf des PFV / Scheitern des PFV

Negativer Planfeststellungsbeschluss der Luftfahrtbehörde

vom 18.06.07 (PDF, 399 KB)

 

2. Wer war am PFV beteiligt?

Zu den Teilnehmern am PFV zählen:

  • die Anhörungsbehörde (Regierung v. Mittelfranken - Luftamt Nordbayern)
  • die Planfeststellungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie)
  • der Vorhabensträger (Flughafen Hof-Plauen GmbH)
  • sonstige Beteiligte: Gemeinden und Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Belange (z.B.  Fachbehörden, Naturschutzverbände), betroffene Privatpersonen

 

 

3. Welche Antragsunterlagen mußten erstellt und eingereicht werden?

 

In der nachfolgenden Grafik werden die notwendigen Unterlagen mit ihren gegenseitigen Verknüpfungen und Abhängigkeiten dargestellt:

 

Schema zur Erstellung der Antragsunterlagen

[ Nach oben ]

 

 

4. Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit

 

Vom Vorhabensträger, der Flughafen Hof-Plauen GmbH, wurden alle Unterlagen für das PFV an die Anhörungsbehörde, - das Luftamt Nordbayern - am 17.02.2005 eingereicht. Dabei wurde auch geprüft, ob die Unterlagen noch den Anforderungen entsprechen oder ob ggf. Unterlagen aktualisiert, ergänzt, nachgereicht oder neu anzufertigen wären.

Am 21. Juli 2005  mussten durch die Flughafen GmbH weitere 46 gutachterliche Seiten ergänzend eingereicht werden. Nach weiteren Zweifeln und Kritikpunkten sowie Gesprächen mit der Flughafen GmbH durch die Luftfahrtbehörde, wurden am 22. November 2005 weitere 28 erläuternde Seiten zur Antragsbegründung eingereicht. Darin wurde der geänderte Antrag vom 26. 07.05 als nun verbindlich festgelegt und vom Luftamt bestätigt:

 

Formale Überprüfung der Unterlagen durch die Anhörungsbehörde

[ Nach oben ]

 

 

5. So lief das Planfeststellungsverfahren ab:

 

Nachdem alle Unterlagen eingereicht wurden, vollständig und in Ordnung waren, stellte der Vorhabensträger, also die Flughafen Hof-Plauen GmbH, den offiziellen Antrag auf Planfeststellung.

Die Behörde eröffnete das PFV und es ergab sich dabei folgender Ablauf:

 

 

Stand des

Verfahren

Februar 2005

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Juli 2005

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Februar 2006

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April 2006

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August 2006

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4 Tage Erörterung

16.+17. und 20.+21.11.2006

 

 

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Protokoll zur Kenntnisnahme  

und Stellungnahme Ende

Dezember 2006 zugeleitet

(Rücklauf erledigt)

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Beschluß am 18.06.07 verfasst!

Ablehnungsbescheid zum

Nachlesen hier

(PDF-Download, 399KB)

Planfest-

stellungs- antrag

abgelehnt!

Die Flughafengesellschaft reicht

fristgerecht Klage ein! Der Bay.

VGH verlängert Begründungs-

frist bis 31.12.2007

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Nach Eu-Ausschreibung kein

Investor gefunden!

Konsequenz Flughafen GmbH:

> Rückzug der Klage

> Durchführung  PLAN B

> Erhalt der Linie nach Frankfurt

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Kein Ausbau !

 

 

      Alle Infos zum "Plan B" hier Zum Plan B

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Plan B

wird

verfolgt!

 

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© Pro Flughafen Hof-Plauen e.V.